Spielbank Kurfürsten Galerie • Mauerstraße 11 • 34117 Kassel
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Spielbank Bad Wildungen

Aufhebung

Sie können einen Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre frühestens nach einem Jahr stellen. Es gilt das Datum des Eintrags der Sperre. Dieses Datum finden Sie auf unserem Anschreiben, indem wir Ihnen die Sperre bestätigt haben.

Um die Sperre wieder aufheben zu können, ist es außerdem notwendig nachzuweisen, dass keine Gründe mehr vorliegen, die eine Sperre rechtfertigen.

Um über die Aufhebung einer bestehenden Spielersperre zu entscheiden, benötigen wir folgende Nachweise:

  • Ausführliche Risikoprognose eines in Spielsucht- diagnostik und -therapie ausgewiesenen klinischen Experten
  • Positive Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei, z.B. Schufa
  • Nachweis über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
  • Bescheinigung über regelmäßige Einkünfte, z.B. Gehaltsnachweise, Rentenbescheid oder ähnliches.

Erst eine sorgfältige Prüfung Ihrer Lebenssituation ermöglicht es uns, unserer großen Verantwortung nachzukommen. Es obliegt uns, festzustellen, dass keine Gründe mehr vorliegen, die eine Spielersperre rechtfertigen.

Erfahrungsgemäß kann das Verfahren zur Aufhebung einer Spielersperre bis zu 4 Monate dauern. Erst wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, können wir prüfen, ob die Sperre aufgehoben werden kann. Dazu gehört auch ein abschließendes Gespräch mit unseren verantwortlichen Mitarbeitern für den Bereich „Spielerschutz“. Danach erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung zur Aufhebung der Sperre.